Kostenlose Bilder im Internet: Vorsicht Abmahnung!

Kostenlose Bilder

Quelle: Benedikt Geyer, pixabay.com

Ob ich es gut finde oder nicht: Es gibt insbesondere im nördlichen Nachbarland Kanzleien, die ihr Geld mit Abmahnungen verdienen. Dies habe ich persönlich schon vor Jahren im Zusammenhang mit meinem E-Mail-Verteiler erlebt. Abmahnungen sind also nicht erst ein ernst zu nehmendes Thema seit der DSGVO. Einer meiner E-Mail-Empfänger hat sich damals nicht einfach von meinem Verteiler abgemeldet (was Du übrigens immer mit einem Klick am Ende meiner E-Mails machen kannst), sondern mir gleich eine Abmahnung ins Haus geschickt. Für die ganze Aktion musste ich mit Anwalts- und Abmahnungskosten EUR 800.- berappen. Wenn ich nicht aufpasse, kann mir das auch mit Bildern und insbesondere z.B. mit Comics passieren, die ich in meinen Präsentationen verwende. Deshalb hier ein paar Tipps, wie man kostenlose Bilder findet und sich vor Abmahnungen wegen geschützten Bildern schützen kann.

Bilder sind urheberrechtlich geschützt

Grundsätzlich sind alle Bilder (und anderen Inhalte) urheberrechtlich geschützt. Erfreulicherweise gibt es aber auch ganz viele Bilder, die kostenlos und lizenzfrei in Deinen Präsentationen benutzt werden können. Die wichtigen Stichworte sind «kostenlos» und «lizenzfrei».

Lizenzfreie und kostenlose BilderKostenlose Bilder sind manchmal nicht 100% gratis.

Lizenzfrei (englisch: Royalty free) ist nicht gleich wie kostenlos. Lizenzfrei bedeutet erstmal nur, dass Du keine wiederkehrenden Lizenzen zu bezahlen hast. Es ist also gut möglich, dass Du eine einmalige Lizenz für ein Bild bezahlst, danach aber nie wieder, weil der Lizenzgeber Dir eine zeitlich unbeschränkte Lizenz einräumt. Dies ist üblich auf Seiten wie www.getty-images.com, www.istockphoto.com und www.fotolia.de.

Wenn Du für ein Bild nichts bezahlen willst, solltest Du darauf achten, dass es beides, lizenzfrei und kostenlos, ist. Dann erst ist es ein kostenloses Bild. Im Fachjargon ist lizenzfrei auch mit dem Kürzel CC0 gleichgesetzt. CC0 steht für «Creative Commons». Ein Bild, welches unter CC0 publiziert wurde, ist ein Bild, an dem überhaupt kein Recht mehr besteht oder eingefordert wird und somit für alles genutzt werden kann. Es gibt zahlreiche Bilder-Datenbanken, die ihre Bilder unter der CC0-Lizenz anbieten. Gute Beispiele sind: www.pixabay.com, www.unsplash.com und www.pexels.com. Am besten Du liest jeweils kurz die Bedingungen der jeweiligen Seite.

Bildersuche mit Google

Google hat auch eine starke Suchfunktion für Bilder. Sobald Du zu Google wechselst, ist die Bildersuche im Moment oben rechts (siehe Bildschirmaufnahme).

Google-Bilder-Suche

Über das Suchfeld kannst Du nun nach beliebigen Bildern suchen. Gib einen Suchbegriff ein und drücke die Eingabetaste. Google zeigt Dir jetzt die Suchresultate an. Jetzt kommt das Entscheidende: Unmittelbar unter dem Suchfeld siehst Du eine Menüzeile mit dem Wort «Tools». Wenn Du darauf klickst, wird das Untermenü «Nutzungsrechte» sichtbar (und nur dann). Wähle die Option «Zur Wiederverwendung gekennzeichnet».

Bilder-Suche mit Nutzungsrechten

Damit bist Du auf der sicheren Seite.

Weshalb für Bilder bezahlen?

Du fragst vielleicht, weshalb jemand für ein Bild bezahlen sollte, wenn es doch auch lizenzfreie und gleichzeitig kostenlose Bilder gibt. Ganz einfach: Die bezahlten Bilder sind oft besser, insbesondere wenn Du Personen auf dem Bild haben willst. Ausserdem ist die Wahrscheinlichkeit viel grösser, dass Dein Bild nicht schon x-fach von anderen benutzt wurde. Beispielweise haben wir für das Buch «Der Wurm muss dem Fisch schmecken. Mit Power präsentieren und rhetorisch punkten» einige Bilder gekauft.

Quellenangabe

Auch oder gerade wenn das Bild kostenlos ist, schreibt das Urheberrecht vor, dass die Quelle (der Urheber) angegeben wird. Es geht also um den Fotografen, der genannt werden muss. Aus Sicht des Fotografen ist das gut verständlich: Er möchte genannt werden und erhält auf diese Weise möglicherweise einen Auftrag (für andere, kostenpflichtige Bilder). Ausnahmen: Auf Pixabay (www.pixabay.com) beispielsweise steht bei den meisten Bildern, dass kein Bildnachweis notwendig ist.

Das Urheberrecht in Deutschland sagt übrigens, dass die Namensnennung „am Werk“ erfolgen muss, also direkt am Bild.

Wenn Du Dich an diese Tipps hältst, wirst Du mit Freude während Deinen Präsentationen Bilder zeigen und abmahnsicher unterwegs sein. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

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Thomas Skipwith, Speaker, Trainer, Coach, Autor, Rhetorik-Europameister

Thomas Skipwith

SpeakerTrainerCoachAutorRhetorik-Europameister
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